Bodenrichtwerte sind durchschnittliche Lagewerte des Bodens für eine Mehrzahl von Grundstücken in einem abgegrenzten Gebiet (Bodenrichtwertzone), für die im Wesentlichen gleiche Nutzungs- und Wertverhältnisse vorliegen.
Rechtsgrundlage: § 196 BauGB (Baugesetzbuch)
Die Gutachterausschüsse für Grundstückswerte der Bundesländer werten jährlich alle beurkundeten Grundstückskaufpreise aus (Kaufpreissammlung) und leiten daraus repräsentative Richtwerte für definierte Bodenrichtwertzonen ab.
Die Anwendung fragt für die eingegebene Adresse über den BORIS-D WMS-Dienst (GetFeatureInfo) den zugehörigen Bodenrichtwert ab. Angezeigt wird der Richtwert für die Zone, in der die Adresse liegt, einschließlich Bezugsjahr und Nutzungsart (soweit vom Dienst geliefert).
Bodenrichtwerte sind Durchschnittswerte für eine Zone — der tatsächliche Bodenwert eines einzelnen Grundstücks kann je nach Lage, Zuschnitt, Erschließung und Bebaubarkeit erheblich abweichen. Für rechtlich oder finanziell verbindliche Bewertungen ist stets ein öffentlich bestellter und vereidigter Gutachter hinzuzuziehen.
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